Dienstag, Juni 28, 2005

Falcons Headcoach für 3 Spiele gesperrt

AFBÖ Strafsenat erteilt Bradley Stadionverbot

Bob Bradley Carinthian FalconsBob Bradley. Kehrt er Österreich den Rücken?
Foto: Walter H. Reiterer
Robert J. Bradley, Headcoach der Carinthian Falcons wurde für ein Vergehen (besonders schwerwiegende Unsportlichkeit) im letzten Meisterschaftsmatch vom Strafsenat des AFBÖ für ein Spiel unbedingt und zwei Spiele bedingt gesperrt, das heißt: es ist ihm das Betreten des Stadioninnenraumes beim nächsten Match seines Teams untersagt.

Dem Beschluss zu Grunde liegt Bradleys Ausschluss beim Meisterschaftsspiel Carinthian Falcons gegen ÖKO-Box Graz Giants am 18. Juni 2005. Als Begründung gibt der dreiköpfige Senat an, dass nach einer für den Coach unklaren Entscheidung Beschimpfungen und ein Schlag mit einem Ball gegen einen Schiedsrichter folgten.

Dieser Sachverhalt stellt nach Meinung des Strafsenates eine besonders schwerwiegende Unsportlichkeit dar, die aus spezial- und generalpräventiven Gründen einer Bestrafung bedarf. Strafmildernd wurde angesehen, dass es sich um ein Erstvergehen Bradleys handelte.

Ob diese Strafe überhaupt wirksam wird steht derzeit noch in den Sternen, denn ob Bradley im kommenden Jahr in Österreich arbeiten wird gilt als noch offen. Generell ist die Zukunft beider Kärntner Vereine derzeit Gegenstand von Gesprächen im Hintergrund. Falcons und Cowboys wollen wieder zu einem Team fusionieren, im Herbst müssen die Kärntner (wie immer sie dann heißen) laut Wettspielordnung in mindestens zwei Nachwuchsligen an den Start gehen. Verpflichtend ist dabei die Teilnahme bei den Big Boys Juniorenmeisterschaften und einer weiteren Nachwuchsliga um für 2006 eine AFL Lizenz zu erhalten.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nur das gemäß WSO keiner der Cowboys Spieler heuer mehr bei den Falcons spielen darf, auch nicht Junioren. Steht so in der WSO!

Anonym hat gesagt…

Wer lesen kann, ist voll im Vorteil:
WSO 2005 § 9 Zi 23
Bei Wettspielen der Altersklassen Minis/Schüler/Jugend/Junioren/Damen bedarf der Einsatz von Spielern, deren Spielerpässe nicht auf den entsprechenden Verein lauten, der schriftlichen Genehmigung des Commissioners des AFBÖ.